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Die BAG Tierschutzpolitik beschäftigt sich seit einiger Zeit eingehend mit Problemen bei der Wahrnehmung staatlicher Tierschutzaufgaben. Dieses Vollzugsdefizit, seine Ursachen und mögliche Lösungen werden in dem Papier mit Anhang aufgezeigt.
Gesetze bedürfen der Ausführung durch Verwaltungsbehörden, die ihre Beschlüsse mittels Verwaltungsakt den Bürger*innen mitteilen und umsetzen. Diese Umsetzung nennt sich Vollzug. Fehlt der Vollzug, werden Gesetze nicht durchgesetzt. Es entsteht ein Vollzugsdefizit.
Solche Vollzugsdefizite können in allen Bereichen des Verwaltungshandelns auftreten und sind kein ausschließliches Problem des Tierschutzes. Jedoch tritt es hier in eklatanter Weise auf und ist aufgrund der fehlenden Möglichkeit von Tieren, das eigene Recht selbst wahrzunehmen und einzufordern, besonders ausgeprägt. Während jahrzehntelang vor allem der Blick auf die Verbesserung des Tierschutzrechts gelegt wurde, hinkt die Umsetzung in der Realität leider teils um mehrere Jahrzehnte hinterher. Ein typisches Beispiel dafür ist der Kastenstand in der Sauenhaltung.
Das Papier kann hier als PDF heruntergeladen werden und der umfangreiche Anhang hier.
Bundesarbeitsgemeinschaft Tierschutzpolitik
27.01.2021
Unsere nächste Präsenzsitzung findet vom 01.09.2023 bis zum 03.09.2023 in Hannover statt.
Lisa-Maria Otte
Sprecherin
Robert Porzel
Sprecher
Marie-Luise Thierauf
Stellvertretende Sprecherin
Janis Prinz
Stellvertretender Sprecher
Kontakt:
info@ gruene-bag-tierschutzpolitik.de
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