Beschluss Kastenstand

 

Die BAG Tierschutzpolitik beschäftigt sich seit langem und eingehend mit der Neuregelung der NutztierhaltungsVO und dort insbesondere mit dem Kastenstand. Wir lehnen diesen vollumfänglich ab, da er tierwidrig und die Art wie er ausgestaltet ist, bereits verboten ist. Es gibt keinen Grund, dies neu zu verhandeln oder eine Verlängerung der Übergangsfrist zu gewähren. Auch einen Kompromiss, der auf Verkürzung der Tage im Kastenstand abzielt, lehnen wir ab. Denn es ist schlicht nicht zu kontrollieren, wie lange die Sau tatsächlich im Kastenstand gehalten wird. Nur der Abbau des Kastenstands garantiert, dass kein Schwein mehr fixiert wird. Alles andere zementiert die bestehenden Verhältnisse. Wir wissen, dass Politik von Kompromissen lebt und man sich aufeinander zubewegen muss. Doch in diesem Fall gab es bereits jahrelange Zugeständnisse, nämlich die Duldung einer gesetzeswidrigen Haltung. Diese muss nun ein für alle Mal beendet werden. Für uns steht deshalb fest: Nein zum Kastenstand!

Bundesarbeitsgemeinschaft Tierschutzpolitik

12.06.2020

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