Stellungnahme der BAG Tierschutzpolitik zur "notwendigen Akzeptanz von rituellem Schlachten (Schächten).“

Mit dem Tierschutzgesetz haben wir in Deutschland eine eindeutige Rechtslage, die besagt, dass das Schlachten von Wirbeltieren ohne vorherige Betäubung untersagt ist (Generalverbot mit Ausnahmeerlaubnisvorbehalt, §4 TierSchG). Angehörigen von Religionsgemeinschaften, die das Schächten vorschreiben, können unter Berufung auf die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Der Regelfall ist nicht vorgesehen und würde dem Tierschutzauftrag auch widersprechen.  Insbesondere, da neben der Religionsfreiheit auch der Tierschutz im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als Staatsziel festgeschrieben ist. Ein Verdienst Grüner Politik!

In den letzten Jahren hat sich auch auf Basis neuer wissenschaftlicher Forschung grundsätzlich ein anderes Mensch-Tierverhältnis in unserer Gesellschaft eingestellt.
An diesen ethisch-moralischen Überlegungen kann und darf auch keine religiöse Haltung etwas ändern. Die deutsche Tierschutzgesetzgebung ist als eine Errungenschaft des aktuellen Wertekanons zu sehen. Es besteht kein Grund sie aufzuweichen, zu verwässern oder gar in Frage zu stellen. Im Gegenteil: Die mit der Religion begründeten Ausnahmegenehmigungen gehören dringend überprüft. Betäubungsloses Schächten sollte in keiner Religion oder Kultur gefordert und erlaubt sein.

Wir leben in einem säkularen Staat, in dem das Grundgesetz und die Rechtsstaatlichkeit an oberster Stelle stehen. Statt unsere ethischen Überzeugungen im Grundsatz in Frage zu stellen, sollten wir sie Menschen mit anderen kulturellen und religösen Hintergründen nahe bringen.

Wir hoffen, dass Volker Beck seine Aussage überdenkt und sich mit dem Thema Schächten generell erneut auseinandersetzt.



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Unsere nächste Präsenzsitzung findet vom 01.09.2023 bis zum 03.09.2023 in Hannover statt.

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Stellvertretender Sprecher


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